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BVerwG, 22.08.1972 - VII B 29.71 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vermögensverschiebung als Voraussetzung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.01.1971 - III A 92/70
- BVerwG, 22.08.1972 - VII B 29.71
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.08.1972 - VII B 29.71
Eine rechtsgrundlose Vermögensverschiebung als Voraussetzung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [218 f.]) hat nicht stattgefunden, wenn eine zunächst ohne rechtlichen Grund erbrachte Leistung nachträglich eine sie rechtfertigende Grundlage, die zur Bewirkung derselben Leistung verpflichtet, erhalten hat. - BVerwG, 25.02.1972 - VII B 92.70
Heilung eines Gebührenbescheides durch den rückwirkenden Erlaß einer …
Auszug aus BVerwG, 22.08.1972 - VII B 29.71
Ebenso ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß fehlerhafte Abgabenbescheide, die auf einer formell ungültigen Ortssatzung beruhten, durch den zulässigen rückwirkenden Erlaß einer inhaltsgleichen neuen Ortssatzung nachträglich eine sie rechtfertigende Grundlage erhalten können (Beschluß vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII B 92.70 - [KSTZ 1972, 111] m.w. Nachweisen). - BVerwG, 30.06.1969 - IV B 49.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.08.1972 - VII B 29.71
Im übrigen beurteilt sich der in Frage stehende Erstattungsanspruch - genauso wie seine Kehrseite, der Leistungsanspruch des Beklagten auf die landes- und ortsrechtlich geregelte Kanalanschlußgebühr - nach irrevisiblen Recht (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV B 49.69 - betreffend Erstattung zu Unrecht gezahlter Erschließungsbeiträge), das vom Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 1 VwGO nicht überprüft werden kann.
- BVerwG, 12.01.1973 - VII C 33.71
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch auf Rückzahlung einer entrichteten …
Als Institut des allgemeinen Verwaltungsrechts wäre der streitige öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch nicht revisibel, weil seine Kehrseite, der vermeintliche Leistungsanspruch auf Zahlung eines Entgelts für die Benutzung der öffentlichen Kanalisation, landesrechtlich geregelt ist (vgl. Beschluß vom 22. August 1972 - BVerwG VII B 29.71 - ferner Urteil vom 10. November 1972 - BVerwG VII C 53.71 -).